Sozialversicherungspflicht bringt Leistungen

Duale Studierende haben Vorteile bei Versicherung und Rente

Die dualen Studierenden waren nicht begeistert als die Sozialversicherungspflicht für sie eingeführt wurde. Klar, haben sie doch am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto. Doch diese Neuregelung birgt auch einige Vorteile, die selten kommuniziert und von noch seltener wahrgenommen wurden. Duales-studium.de zeigt Euch die Vorteile auf.

Seit Beginn 2012 sind duale Studierende generell dem Auszubildenden gleichgestellt. Ihr Entgelt zählt somit als Ausbildungsvergütung und ist daher grundsätzlich immer sozialversicherungspflichtig. So muss ein Azubi, der monatlich 1000 Euro brutto erhält, hiervon gut 200 Euro an die Sozialversicherungen abführen. Doch die Abzüge haben keineswegs nur Nachteile. Durch die Sozialabgaben erwerben sie auch beträchtliche Leistungsansprüche. Folgende Ansprüche können beispielsweise bei einem Gehalt von 1000 Euro geltend gemacht werden:
 
Arbeitslosenversicherung: Wenn Ihr nach Eurer Ausbildung nicht direkt einen Job findet, bekommt Ihr ein monatliches Arbeitslosengeld I von 461,70 Euro.
 
Krankenversicherung: Ihr müsst Euch nun selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wenn Ihr länger krank werdet, habt Ihr dann – nach sechs Wochen Krankheit – einen Anspruch auf Krankengeld. Im unserem Beispielfall wären das 613,80 Euro im Monat.
 
Rentenversicherung: Die Zeit des dualen Studiums zählt als ganz normale Versicherungszeit. Durch eine 12-monatige Beitragszahlung wird im Beispielfall ein Anspruch auf Monatsrente in Höhe von 10,89 Euro, bzw. 11,04 Euro in den neuen Bundesländern erworben. In etlichen Fällen gibt’s am Ende des Arbeitslebens sogar fast doppelt so viel, da berufliche Ausbildungszeiten in der Regel höher bewertet werden.
 
Riester-Rente: Außerdem könnt Ihr als Sozialversicherungspflichtige einen Riester-Vertrag abschließen und so von der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge profitieren. Diese beträgt 154 Euro im Jahr, im ersten Sparjahr gibt es für unter 25-Jährige zusätzlich noch einen Zuschlag von 200 Euro.


Tags: dual, Sozialversicherungspflicht, Riester, Versicherungen, Rente
Quelle: www.donaukurier.de, Foto: Uschi Dreiucker / pixelio.de
Autor: Dennis Prumbaum

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