Studenten sind sozialversicherungspflichtig

Änderung des Sozialgesetzbuchs schafft Klarheit

Studenten eines dualen Studienganges sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt sowohl für die theoretische Ausbildung als auch für die betrieblichen Praxisphasen. Seit dem 1. Januar 2012 ist dies im Sozialgesetzbuch fest verankert.

Im Jahre Dezember 2009 urteilte des Bundessozialgerichts, dass es eine Unterscheidung zwischen praxis- und ausbildungsintegrierten Studiengängen gäbe. Die durch die Entscheidung der Richter ausgelöste Unsicherheit ist nun geklärt. Seit dem 1. Januar 2012 sind alle Teilnehmer eines dualen Studienganges sozialversicherungspflichtig.
Studenten dualer Studiengänge unterliegen nicht der einheitlichen und günstigeren Krankenversicherung für Studenten, sie können auch nicht familienversichert bleiben. Betroffene Studenten müssen jetzt eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse begründen. Arbeitgeber werden künftig die Sozialbeiträge für alle Teilnehmer eines dualen Studiengangs wie üblich an deren Krankenkasse abführen.


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Quelle: http://www.krankenkassen.de/sys/nachrichten/Duales-Studium.1058.html
Autor: Steffen Böttger

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