Duales Studium muss definiert werden
DGB veröffentlicht Positionspapier
Neben den Kritikpunkten zur Verzahnung von Theorie und Praxis und der fehlenden Definition, thematisiert das Papier auch die hohe Arbeitsbelastung der Studierenden, die zum Teil hohe finanzielle Belastung durch Studiengebühren an privaten Hochschulen sowie die unzureichende vertragliche Absicherung. „Unter dem Label 'Duales Studium' firmieren vielfach Angebote, in denen es keine vernünftige Verzahnung von Hochschulen und Betrieb, von Theorie und Praxis gibt. Wir müssen den Begriff 'dual' schützen. Es dürfen nur solche Studienformate sich dual nennen, in denen akademische und berufliche Bildung auch wirklich integriert wird.“, erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Zu diesem Zweck müssen Bund und Länder Mindeststandards für die Verzahnung formulieren. Außerdem solle auch die Vergütung der dual Studierenden standardisiert werden. Der DGB fordert deshalb die Kultusministerkonferenz und den Akkreditierungsrat auf, klarere Vorgaben zum Studium zu machen. Dementsprechend sollen auch die Angebote, die beispielsweise in den Praxisphasen keine studienrelevanten Inhalte vermitteln, nicht als duales Studium bezeichnet werden dürfen. Das Positionspapier des DGB kannst Du in voller Länge auf der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbundes aufrufen.
Tags: duales studium, dual studieren, Praxisbezug, Theorie, Positionspapier, DGB, DGB-Jugend, Deutscher Gewerkschaftsbund, Mindeststandards, Verzahnung
Autor: Dennis Prumbaum
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