Diplom-Meteorologe/in (FH)
Die Hochschule
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Anschrift:
- Willy-Brandt-Straße 1
50321 Brühl - Telefon:
- +49 (0)228 99629-0
- Fax:
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- postzb@hsbund.de
- Web:
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Diplom-Meteorologe/in (FH)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Abschluss:
- Diplom
- Dauer:
- 6 semester
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
Die Bewerber müssen einige Mindestvoraussetzungen, die sich nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (Bundesbeamtengesetz, Bundeslaufbahnverordnung) richten und in der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen, nichttechnischen Dienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr niedergelegt sind, erfüllen. Sie müssen u.a.
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116) sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- die Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates einzutreten,
- die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
- über geistige und körperliche Eignung (u.a. ausreichendes Sprech-, Seh- und Hörvermögen) verfügen und dürfen
- am Tage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst das 32. Lebensjahr, als Schwerbehinderte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Dem Höchstalter von 32 Jahren ist bei Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 32. Lebensjahres abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von 3 Jahren bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen. Gleiches gilt für die Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Die Altershöchstgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für den durch § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) festgelegten Personenkreis (Zeitsoldaten).
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerber müssen versichern, dass sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt versetzungsbereit und uneingeschränkt wechselschichtdienstwillig sind.