Diplom-Verwaltungswirtin/-wirt (FH)
Die Hochschule
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
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- Willy-Brandt-Straße 1
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Diplom-Verwaltungswirtin/-wirt (FH)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Abschluss:
- Diplom
- Dauer:
- 6 Semester
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
Die Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen nichttechnische Verwaltungsdienst werden durch das Grundgesetz, das Bundesbeamtengesetz, die beamtenrechtlichen Laufbahnbestimmungen sowie die einschlägigen Durchführungsrichtlinien definiert.
Es wird zwischen allgemeinen und besonderen Einstellungsvoraussetzungen unterschieden.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung können Sie als Bundesbeamtin/ Bundesbeamter eingestellt werden, wenn Sie
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
- Die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes einzutreten
- Die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für das zu übertragende Amt verfügen und
- uneingeschränkt versetzungsbereit sind.
Um eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolvieren zu können, müssen Sie die uneingeschränkte Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können.
Bei Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von der Altersgrenze kann in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden.