Labor- und Verfahrenstechnik - Umwelt- und Chemietechnik (B.Sc.)
Die Hochschule
Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Riesa
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- Am Kutzschenstein 6
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Labor- und Verfahrenstechnik - Umwelt- und Chemietechnik (B.Sc.)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Kurzbeschreibung:
Im Studiengang Labor- und Verfahrenstechnik werden allen Studierenden naturwissenschaftliche Grundlagen in Chemie, Physik und Biologie sowie analytische, messtechnische und verfahrenstechnische Inhalte vermittelt.
Ab dem dritten Semester teilt sich der Studiengang in die beiden Studienrichtungen Biotechnologie sowie Umwelt-, Chemie- und Strahlentechnik.
Die Studienrichtung Umwelt-, Chemie- und Strahlentechnik befasst sich mit den technologischen Verfahren in der chemischen Industrie und Umwelttechnik und der zugehörigen Analytik sowie mit den Grundlagen der Radioaktivität und des Strahlenschutzes.
Dazu gehören zum Beispiel die Module Umweltanalytik- und Schadstoffausbreitung oder Abfallmanagement und Bodenbehandlung.
Ab dem fünften Semester werden den Studierenden zwei Vertiefungen angeboten: Umwelt- und Chemietechnik und Strahlentechnik.
Praktische Fertigkeiten werden in den modern ausgestatteten Laboren der Studienakademie Riesa / des Studiengangs Labor- und Verfahrenstechnik erworben und vertieft.
- Abschluss:
- Bachelor
- Dauer:
- 6 Semester
- Studienbeginn:
- zum Wintersemester eines jeden Jahres
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
Berechtigt zum Studium an der Staatlichen Studienakademie und den Einrichtungen der Praxispartner ist, wer
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- die Fachhochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt oder
- die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat
und
- einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner abgeschlossen hat, der von der Koordinierungskommission der Staatlichen Studienakademie Riesa als geeignet angesehen und für die Ausbildung zugelasssen worden ist.
Bewerber, welche nicht über eine der vorbenannten Vorbildungen verfügen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an einer Staatlichen Studienakademie und in den Einrichtungen der Praxispartner erwerben, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Im Interesse des Bewerbers sollten Parallelen zwischen der abgeschlossenen Berufsausbildung und dem gewählten Studiengang vorhanden sein.