Der Studiengang im Detail
Taxation - dual im Praxisverbund (M.A,)
Die Hochschule
Hochschule Worms
- Anschrift:
- Erenburgerstraße 19
67549 Worms - Telefon:
- +49 (0)6241 509-0
- Fax:
- +49 (0)6241 509-222
- Email:
- kontakt@hs-worms.de
- Web:
- https://www.hs-worms.de
Taxation - dual im Praxisverbund (M.A,)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Abschluss:
- Master
- Dauer:
- 3 Semester
- Studienbeginn:
- zum Sommer- und Wintgersemester eines jeden Jahres
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
Bewerber für den Masterstudiengang müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) vorweisen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 30 ECTS in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 30 ECTS in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln. Zusätzlich muss ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung nachgewiesen werden.
- ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 30 absolvierte ECTS im steuerrechtlichen Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben – ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung absolviert hat.
- ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung; wobei mindestens 30 ECTS in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
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