Einkauf und Logistikmanagement (M.A.)
Die Hochschule
Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) Bielefeld
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Einkauf und Logistikmanagement (M.A.)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Kurzbeschreibung:
Der Master-Studiengang Einkauf und Logistikmanagement mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) bereitet die Studierenden bestens darauf vor, in national wie international operierenden Unternehmen eine verantwortungsvolle Führungsfunktion im Bereich Einkauf und Logistik wahrzunehmen. Ihre vorhandene betriebswirtschaftliche Ausbildung vertiefen und ergänzen die Studierenden mit fachspezifischem, methodisch gehaltvollem wie praxistauglichem Wissen.
Das ist umso wichtiger, weil ihnen später eine wichtige Rolle als interdisziplinäres Bindeglied im Management von Unternehmen zukommt. Dafür benötigen sie einen ganzheitlichen Blick auf unternehmerische Entscheidungen, den sie durch das Masterstudium entwickeln. Diese ganzheitliche Qualifikation wird zunehmend auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt und bildet eine wichtige Grundlage für das Learning on the Job.
- Abschluss:
- Master
- Dauer:
- 31 Monate
- Studienbeginn:
- Oktober eines jeden Jahres
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
- Berufsqualifizierender, betriebswirtschaftlich ausgerichteter Hochschulabschluss mit einem Umfang von mindestens 180 Credit Points und durchschnittlich guten Leistungen. Bei Hochschulabschlüssen mit einer anderen als einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse (siehe 4.) zu belegen.
- Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, aus dem die Studienmotive und die persönlichen Zielsetzungen hervorgehen.
- Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren in Form eines Bewerbungsgespräches.
- Grundkenntnisse in den Bereichen Organisation und Führung von Unternehmen, Mikroökonomie sowie Rechnungswesen und Wirtschaftsmathematik/Statistik (Nachweis über Zeugnisse oder berufliche Erfahrungen).
- Englischkenntnisse
gemäß der Niveaustufe B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Nachweis über Zeugnisse, Fremdsprachüberprüfung, längere Auslandsaufenthalte in englischsprachigen Organisationen bzw. Ländern oder externe Sprachtests. Bei fehlendem Nachweis wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ein Sprachtest durchgeführt.
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