Controlling und Finanzmanagement (M.A.)
Die Hochschule
Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) Bielefeld
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Controlling und Finanzmanagement (M.A.)
Informationen über den Studiengang an der Hochschule
- Kurzbeschreibung:
Der Master-Studiengang Controlling und Finanzmanagement mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) vermittelt sowohl eine generalistische betriebswirtschaftliche Kompetenz als auch spezifisches Fachwissen. Dadurch sind die Absolventen in der Lage, in ihren Unternehmen in Zusammenarbeit mit Fachabteilungen Unternehmensentscheidungen beratend und unterstützend vorzubereiten.
Als Experten in den Bereichen Controlling und Finanzmanagement treten sie häufig als Vermittler zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen und Interessensgruppen auf. Sie werfen einen analytischen Blick auf unternehmerische Entscheidungen und Entwicklungen und sind damit für Unternehmen bei der effizienten Verfolgung der Unternehmensziele unverzichtbar. Mit dem Studienabschluss sind die Absolventen sehr gut vorbereitet, Führungsverantwortung oder qualifizierte Stabsfunktionen im Sinne der Unterstützung und Beratung der Entscheidungsträger wahrzunehmen.
- Abschluss:
- Master
- Dauer:
- 31 Monate
- Studienbeginn:
- Oktober eines jeden Jahres
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
-Berufsqualifizierender, betriebswirtschaftlich ausgerichteter Hochschulabschluss mit einem Umfang von mindestens 180 Credit Points und durchschnittlich guten Leistungen. Bei Hochschulabschlüssen mit einer anderen als einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse (siehe 4.) zu belegen.
- Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, aus dem die Studienmotive und die persönlichen Zielsetzungen hervorgehen.
- Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren in Form eines Bewerbungsgespräches.
- Grundkenntnisse in den Bereichen Organisation und Führung von Unternehmen, Mikroökonomie sowie Rechnungswesen und Wirtschaftsmathematik/Statistik (Nachweis über Zeugnisse oder berufliche Erfahrungen).
- Englischkenntnisse
Nachweis über Zeugnisse, Fremdsprachüberprüfung oder externe Sprachtests. Bei fehlendem Nachweis wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ein Sprachtest durchgeführt.
Keine Angaben zu Kooperationsunternehmen. Bitte wende dich direkt an die Institution.