Rentenbezüge für dual Studierende
Staatliche Förderung bei der Riester-Rente
Im Gegensatz zu „normalen“ Studierenden seid Ihr, wie Ihr sicher wisst, während Eurer gesamten Studienzeit sozialversicherungspflichtig. Auf der einen Seite ist das für Euch unmittelbar ein Nachteil, da ca. ein Fünftel Eures Gehalts direkt wieder abgezogen werden. Langfristig gesehen könnt Ihr daraus aber auf der anderen Seite auch Vorteile ziehen. Abgesehen von der Arbeitslosenversicherung (die für dual Studierende ohnehin nicht wichtig ist) habt Ihr die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen. Diese wird dann sogar umfassend vom Staat gefördert.
Wenn Ihr zum Beispiel jeden Monat vier Prozent Eures Gehalts in die Rente fließen lasst, bekommt Ihr dafür 154 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt. Wenn Ihr jünger als 25 seid gibt es bei Vertragsabschluss sogar eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro. So könnt Ihr schon während Eurer Studienzeit etwas für Eure Altersvorsorge tun. Dank des „Wohn-Riester“ gibt es auch die Möglichkeit, die eingezahlte Rente samt der Förderung zum Kauf eines Hauses, oder einer Wohnung zu verwenden. Es ist ganz Euch überlassen, ob Ihr das gesparte Geld am Ende wirklich als Rente auszahlen lasst, oder ob Ihr es als sogenannte Eigenheimrente benutzt.
Selbstverständlich wird hierdurch die Sozialversicherungspflicht nicht zu einem Segen, da die Abgaben gerade für Studierende empfindlich hoch sind. Allerdings müsst Ihr die Zahlungen für die Sozialversicherung so, oder so leisten. Unter diesen Umständen solltet Ihr Euch die Zulagen nicht entgehen lassen. Außerdem ist der duale Student ja gewohnt, heute mehr als andere zu investieren, um morgen auch mehr dafür zurückzubekommen. Warum also nicht auch bei der Rente?
Tags: duales studium, Sozialversicherungspflicht, Riester, Rente, dual Studierende, Vorsorge, Sonderzulage, Investition, Wohn-Riester, Eigenheimrente
Autor: Dennis Prumbaum
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