Steuertipps
Welche Kosten dual Studierende absetzen können
Viele entstehende Kosten können die Studierenden als sogenannte Werbungskosten steuerlich absetzen. So können zum Beispiel die Fahrten zum Unternehmen mit 30 Cent je Entfernungskilometer abgesetzt werden. Falls öffentliche Verkehrsmittel für die Anreise zum Arbeitsplatz genutzt werden, können auch hier die tatsächlichen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 4500 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Fahrt zur Hochschule, mit der Ausnahme, dass es keine Begrenzung der Höhe nach gibt. Das liegt daran, dass der Weg zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen in der Steuererklärung geltend gemacht wird.
Auch Verpflegungsmehraufwendungen können steuerlich abgesetzt werden. Bei einer Abwesenheit von zu Hause von mindestens acht Stunden dürften täglich 6 Euro pauschal als Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal drei Monaten. Diese Dreimonatsfrist beginnt nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen, beispielsweise wegen einer erneuten Praxisphase im Unternehmen, wieder neu.
Auch Übernachtungskosten können angesetzt werden, wenn sie anfallen, weil sich die Hochschule an einem anderen Ort befindet. Dies könnte insbesondere für die Studierenden interessant sein, deren Hochschule und Praxisbetrieb weit auseinander liegen. Weitere Werbungskosten könnten zum Beispiel Fachliteratur, Semestertickets, Bürobedarf und PC oder Laptop sein.
Tags: dual, dual studieren, Sozialversicherungspflicht, Studierende, Steuer, Tipps, absetzen, Werbungskosten, Aufwand, Kosten, Steuern
Autor: Dennis Prumbaum
Kommentare