Studierende können Fahrtkosten absetzen
Bundesfinanzhof revidiert ursprüngliche Rechtsprechung
Bislang waren die Anfahrtskosten als Werbungskosten nur beschränkt absetzbar. Pro Entfernungskilometer wurde bisher nur eine Pauschale in Höhe von 0,30 Cent zurückerstattet. Wie der Bundesfinanzhof am vergangenen Mittwoch mitteilte, wurde die bis dahin geltende Rechtsprechung revidiert.
Bisher sah der Bundesfinanzhof die Universität als regelmäßige Arbeitsstätte an. Die Richter urteilten jetzt aber, dass die berufliche Ausbildung nur vorübergehend angelegt ist. Das gelte auch dann, wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nehme und sich über einen längeren Zeitraum erstrecke. Gegen die bisherige Rechtsprechung hatte eine Studentin geklagt, die ein Zweitstudium aufgenommen hatte. Die Fahrtkosten, die während des Studiums entstehen, kann sie als vorweggenommene Werbungskosten jetzt in voller Höhe absetzen. Mit dieser guten Nachricht entlassen wir alle passionierten Autofahrer unter Euch fröhlich ins Wochenende!
Tags: Fachhochschule, Universität, Studierende, Fahrtkosten, Anfahrtskosten, Rückerstattung
Autor: Dennis Prumbaum
Das könnte dich auch interessieren
Zukunft studieren
24.01.12Duale Studiengänge im Bereich „Regenerative Energien“
Es gibt wohl nur wenige Branchen mit einem Wachstumspotenzial, wie es die Unternehmen im Bereich der regenerativen Energien vorweisen können. Jetzt öffnet sich dieser Markt auch für duale Studenten.
Gelebte Praxisnähe
24.02.12EUFH-Studenten besuchten Baustellen der Nord-Süd-Stadtbahn
Die Verbindung von Theorie und Praxis ist eines der größten Vorteile des Studiums im dualen System. Bei der Europäischen Fachhochschule in Brühl ist dieses Merkmal scheinbar besonders ausgeprägt: Die Studierenden des Studiengangs Industriemanagement gingen in den Kölner Untergrund um die Baustellen der Kölner Verkehrsbetriebe zu besuchen.
Kommentare