Studierende können Fahrtkosten absetzen

Bundesfinanzhof revidiert ursprüngliche Rechtsprechung

Zum Wochenende eine erfreuliche Nachricht für alle Studierende: Die Fahrtkosten zur Hochschule können zukünftig vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt sowohl für „normale“, als auch für die dualen Studenten.

Bislang waren die Anfahrtskosten als Werbungskosten nur beschränkt absetzbar. Pro Entfernungskilometer wurde bisher nur eine Pauschale in Höhe von 0,30 Cent zurückerstattet. Wie der Bundesfinanzhof am vergangenen Mittwoch mitteilte, wurde die bis dahin geltende Rechtsprechung revidiert.
 
Bisher sah der Bundesfinanzhof die Universität als regelmäßige Arbeitsstätte an. Die Richter urteilten jetzt aber, dass die berufliche Ausbildung nur vorübergehend angelegt ist. Das gelte auch dann, wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nehme und sich über einen längeren Zeitraum erstrecke. Gegen die bisherige Rechtsprechung hatte eine Studentin geklagt, die ein Zweitstudium aufgenommen hatte. Die Fahrtkosten, die während des Studiums entstehen, kann sie als vorweggenommene Werbungskosten jetzt in voller Höhe absetzen. Mit dieser guten Nachricht entlassen wir alle passionierten Autofahrer unter Euch fröhlich ins Wochenende!


Tags: Fachhochschule, Universität, Studierende, Fahrtkosten, Anfahrtskosten, Rückerstattung
Quelle: http://www.spiegel.de, Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Autor: Dennis Prumbaum

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