Studierende stoppen dualen Studiengang

Pflegewissenschaft an der Uni Trier liegt auf Eis

Zum kommenden Wintersemester sollte der neue duale Studiengang „Klinische Pflege“ an der Universität Trier anlaufen. Allerdings wurde dieses Vorhaben nun erst einmal gestoppt: Die studentischen Senatoren der Uni fühlten sich vom Präsidenten übergangen und haben erfolgreich gegen die Einführung geklagt. Dabei ging es Ihnen aber laut Eigenaussage gar nicht um den Studiengang selbst, sondern darum, wie die Universität diesen finanzieren will.

 

Ein suspensives Gruppenveto der Studierendenvertreter gegen die Entscheidung des Senats zur Einführung des Studiengangs hat diesen Stopp herbei geführt. Nachdem sie erfolglos ihr Recht auf Mitbestimmung vor dem Trierer Verwaltungsgericht erkämpfen wollten, bekamen sie nun doch vom Oberverwaltungsgericht Koblenz Recht. Sie verlangen, dass über den Studiengang neu beraten wird, da es sich ihrer Auffassung nach um eine Angelegenheit der Lehre handelte. Und diese ist stets mit den studentischen Senatoren abzustimmen.
 
In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Einrichtung von Studiengängen zum "Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts staatlicher Universitäten" gehöre und die Vorschrift über das suspensive Gruppenveto der Studierenden dazu diene, die "Teilhabe der Studierenden in Angelegenheiten der Lehre zu sichern". Somit muss also neu über die Einführung des dualen Studiengangs Pflegewissenschaften verhandelt werden.
 
Im Mittelpunkt der Uneinigkeit zwischen Senat und Studierenden steht die Frage, wie der neue Studiengang finanziert werden soll. Geplant war, den Studiengang Klinische Pflege durch Stiftungsgelder und damit mit Hilfe von Drittmitteln zu finanzieren. Die Studierendenvertreter und auch das Gericht sahen hier eine "verstärkte Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs". Dies kann die Wissenschaft- und Lehrfreiheit langfristig gefährden. Dass die Kosten eines dualen Studiums (insbesondere Studiengebühren) meist von den Praxisunternehmen und damit von Dritten getragen werden und diese Handhabung beim dualen Studium in der Natur der Sache liegt, hat in dem Urteil scheinbar keine Berücksichtigung gefunden.
 
Die Einführung des Studiengangs muss nun also auf Anordnung des Oberverwaltungsgerichts neu im Senat beraten werden. Die Universität hält trotzdem am Plan fest, den Studiengang im kommenden Oktober starten zu lassen.
 


Tags: dualer Studiengang, Wintersemester 2013/14, Studienbeginn, Pflegewissenschaften, Universität Trier, Veto, Senat, Studentische Senatoren, Gerichtsurteil
Quelle: http://www.wochenspiegellive.de/; Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Autor: Dennis Prumbaum

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