Das duale Studium im Detail: Polizei NRW | Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen - Studienort Münster | Polizeivollzugsdienst (B.A.)

Polizei NRW

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Im Sundern 1
59379 Selm
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02592 68-5353 oder per WhatsApp: 0172 9619600
Email:
personalwerbung@polizei.nrw.de
Web:
http://www.genau-mein-fall.de
Branchen:
öffentlicher Dienst

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen - Studienort Münster

Anschrift:
Nevinghoff 8
48147 Münster
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+49 (0)251 2859-0
Web:
https://www.hspv.nrw.de/organisation/studienorte/muenster/muenster/

Polizeivollzugsdienst (B.A.)

Informationen über den Studiengang an der Hochschule

Kurzbeschreibung:

Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar bei der Polizei NRW

Studieninhalte:

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dualen Bachelor-Studiums. Sie gliedert sich in die fachwissenschaftliche Studienzeit an der Fachhochschule sowie die fachpraktischen Studienzeiten beim LAFP (Training) und bei den Kreispolizeibehörden (Praxis). Die fachwissenschaftliche Studienzeit wird grundsätzlich als Präsenzstudium mit Selbststudienanteilen durchgeführt.

In der Theorie gibt es unter anderem alles zu Rechtswissen, Psychologie oder Kriminalistik. Im Training wird polizeiliche Arbeit in Form von Rollenspielen, Fahrsicherheitstrainings, Schießen, Festnahmetechniken oder Funken trainiert. In der Praxis fährt man als dritte Person im Streifenwagen mit und nimmt echte Einsätze wahr. Das wiederholt sich im Laufe des Studiums und wird zum Ende hin natürlich immer etwas anspruchsvoller.

Die Ausbildungsinhalte werden in Modulen (abgeschlossenen Studien- oder Lerneinheiten) vermittelt, welche mit einer Studienleistung (Modulprüfung oder andere Studienleistung) abgeschlossen werden. Studienleistungen können auch aus mehreren Teilstudienleistungen bestehen. Die Gewichtung wird in der Studienordnung festgelegt. Jede Studienleistung wird mit einer Punktzahl und Note nach § 16 oder mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Bei Modulen der fachpraktischen Studienzeiten kann anstelle einer oder neben einer Studienleistung eine dienstliche Bewertung treten, die mit einer dem Bachelor-Bewertungssystem nach § 16 entsprechenden Punktzahl und Note oder mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet werden kann.

Abschluss:
Bachelor
Dauer:
6 Semester
Studienbeginn:
September eines jeden Jahres

Informationen zum Angebot des Unternehmens

Weitere Informationen:

Ansprechpartner des Polizeipräsidiums Münster für Bewerbungen:
Frau Sonja Krühler oder
Herr Joachim Wienrank
Telefon: 0251 275-3333
E-Mail: personalwerbung.muenster@polizei.nrw.de

Vergütung:
1. Jahr: 1.254€ (netto), nach Abschluss: 2.670€ (brutto)
Programmstart:

01.09.22

Bewerbungsfrist:
Bewirb dich jetzt bis zum 08.10. 21 für einen Studienplatz zum 01.09.22
Voraussetzungen:
  • Erfolgreich abgeschlossenes Auswahlverfahren
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Du hast zum Einstellungstermin (1. September) das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), einen gleichwertigen Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß BBiHZVO
  • Sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Einreichens, darin enthalten eine altersabhängige Ausdauerübung. Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf. Der Nachweis muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden.
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Gold (altersabhängig), das zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als vierundzwanzig Monate ist. Der Nachweis muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden.
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Bis zum 01.05. des Folgejahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen.
  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und größer als 27,5
  • Tauglichkeit für den Polizeidienst aus polizeiärztlicher Sicht
  • Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
  • Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Mindestgröße: Frauen und Männer 163 cm

NEXT LEVEL - Mach mehr aus deinem mittleren Bidlungsabschluss

Ab sofort kannst Du bei der Polizei NRW bereits mit dem mittleren Bildungsabschluss oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einsteigen.

Mit dem neuen Bildungsgang "Fachoberschule Polizei" erwirbst du nach zwei Jahren Schule mit polizeispezifischen Inhalten die Berechtigung zur Aufnahme des dualen Studiums

Weitere Details zu den Einstellungsvoraussetzungen findest du auf der Karriereseite der Polizei NRW.

Bewerbungsablauf:

Erst online, dann schriftliche Unterlagen einreichen innerhalb von 14 Tagen

Einsatzgebiete:
  • Wach- und Wechseldienst
  • Verkehrskommissariat
  • Kriminalkommissariate
  • Spezialeinheiten
  • Reiterstaffel
  • Diensthundestaffel
  • Fliegerstaffel
  • Bereitschaftspolizei
    u.v.m.
Auslandsaufenthalte:

Nach Absprache mit der Ausbildungsleitung

Übernahmequote:

100%

Referenz:
Bitte beziehe dich in deiner Bewerbung auf duales-studium.de