Der Studiengang im Detail

Industrial Engineering (B.Eng.)

Die Hochschule

Hochschule Kaiserslautern

Anschrift:
Schoenstraße 11 
67659 Kaiserslautern 
Telefon:
0631 3724-2335
Fax:
0631 3724-2105
Email:
kosmo@hs-kl.de
Web:
http://www.kosmo.fh-kl.de

Industrial Engineering (B.Eng.)

Informationen über den Studiengang an der Hochschule

Kurzbeschreibung:

Vorlesungszeiten:

Die Präsenzveranstaltungen finden in einem zweiwöchigen Turnus freitags (14:00 - 19:00 Uhr) und samstags (8:00 - 15:30 Uhr) statt. Zusätzlich gibt es pro Semester in der vorlesungsfreien Zeit eine einwöchige Blockveranstaltung, in der überwiegend Labore durchgeführt werden.

Studienverlauf:

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (4 Jahre).

Das berufsbegleitende Studium gliedert sich in Selbststudium und Präsenzzeit. Der Anteil von Labor- und Präsenzphasen beträgt etwas mehr als ein Drittel, der Anteil von Selbstlernphasen damit ca. zwei Drittel des gesamten Arbeitsaufwandes.

Das Bachelorstudium umfasst einen Workload von 180 ECTS-Punkten.
Methoden:

Vorlesungen, Seminare und Labore finden als Präsenzveranstaltungen statt. Diese sollen Ihnen an gezielten Beispielen helfen, den Stoff aufzuarbeiten und Fragen, die während der Selbststudiumsphase aufgetreten sind, zu klären.

Optimal unterstützt werden Sie auch durch moderne E-Learning-Inhalte und die E-Learning-Plattform openOLAT. Um Fragen zeitnah zu klären, werden auch Online-Sprechstunden angeboten.

Abschluss:
Bachelor
Dauer:
8 Semester
Studienbeginn:
Jeweils zum Sommersemester (März)
Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule

Hochschulzugangsberechtigung durch:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Meister oder Techniker
  • Beruflich qualifizierte Personen (Gesamtnotendurchschnitt aus Abschlussprüfung und Abschlusszeugnis der Berufsschule min. 2,5)

Zusätzlich muss eine qualifizierte, einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden.

Studiengebühren

Als Erststudium sind mit Kosten von ca. 500 € pro Semester zu rechnen. Es besteht die Möglichkeit der Bildungsfreistellung. In Rheinland-Pfalz beträgt der Freistellungsanspruch in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.

Keine Angaben zu Kooperationsunternehmen. Bitte wende dich direkt an die Institution.