Der Studiengang im Detail

Wirtschaftsinformatik dual (B.Sc.)

Die Hochschule

Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Anschrift:
Philipp-Müller-Straße 14 
23952 Wismar 
Telefon:
+49 (0)3841 753-0
Fax:
+49 (0)3841 753-7383
Email:
karriere@hs-wismar.de
Web:
https://www.hs-wismar.de/

Wirtschaftsinformatik dual (B.Sc.)

Informationen über den Studiengang an der Hochschule

Kurzbeschreibung:

Kompetenzen und Erfahrungen müssen ganz individuell in der Praxis erworben werden und lassen sich definitiv nicht aus Büchern erlernen.

Die integrierte Berufsausbildung oder Praxistätigkeit – ein entscheidender Arbeitsmarktvorteil für die Absolventen dualer Studiengänge.

Unternehmen entscheiden sich zunehmend bewusst für Absolventen dualer Studiengänge, denn dual studieren ist eine sehr lern- und arbeitsintensive Studienweise, die nur mit Zielstrebigkeit und Motivation absolviert werden kann.

Variante 2: Praxisintegriert
Dieser Studiengang (6 Semester) beinhaltet keine parallele Berufsausbildung sondern verbindet das Studium mit einer festen Praktikantentätigkeit in einem Unternehmen (blockweise).Praxisorientierte Wahlmodule werden abgestimmt und Studierende werden optimal auf eine weiterführende Tätigkeit im Unternehmen vorbereitet.

Abschluss:
Bachelor
Dauer:
8 Semester
Studienbeginn:
jeweils zum Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulreife

oder

  • Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird

oder

  • Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach abgeschlossener Berufsausbildung mit anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit oder nach einer mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit (Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.)

oder

  • Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung

sowie

  • Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen

Keine Angaben zu Kooperationsunternehmen. Bitte wende dich direkt an die Institution.