Neues Berufsakademie-Gesetz in Sachsen

Novellierung stärkt Leistungsfähigkeit der BA

Letzte Woche Mittwoch wurde eine Novellierung des Berufsakademie-Gesetzes im sächsischen Landtag verabschiedet. Es gibt der Staatlichen Studienakademie ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Mitbestimmung auf der Ebene der Landesrektorenkonferenz. Das neue Gesetz soll am 1. August 2017 in Kraft treten.

 

Diese Bildungsinstitution erhält mit den neuen Regelungen mehr Selbstständigkeit in der Hochschullandschaft. Im Zuge der Novellierung wird es zukünftig einen Präsidenten und einen Aufsichtsrat geben, was der Berufsakademie mehr interne Entscheidungskraft gibt. Außerdem wird es möglich sein, anwendungsbezogen zu forschen. Schon vor dem Beschluss eines neuen Berufsakademie-Gesetzes wurden schon einige Neuerungen umgesetzt. „Wir verbessern die Studieneingangsphase und beugen damit Studienabbrüchen vor. Wir haben die internationale Orientierung durch Fremdsprachen und die Erweiterung interkultureller Angebote angeregt sowie verbindliche Vergütungsstandards für die Leistungen eingeführt, die die Studierenden in den Praxisphasen zu erbringen haben. Und wir arbeiten daran, Übergangsprobleme von BA-Absolventen zu Masterstudienangeboten zu lösen“, fasst Wissenschaftsministerin Stange zusammen.
 
Die Berufsakademie Sachsen wurde mit ihren sieben Standorten seit Januar 2013 vom Wissenschaftsrat begutachtet. So entstand ein Jahr später ein Bericht, der die Grundlage für die nun kommende Gesetzesnovelle ist. Allerdings sollen die sächsischen Berufsakademien nicht in duale Hochschulen umgewandelt werden, wie es erst vor kurzem in Thüringen gemacht wurde. Dort wurde aus den Berufsakademien in Gera und Eisenach die Duale Hochschule Gera-Eisenach. „Das neue Gesetz sieht nicht vor, die Berufsakademie in eine Duale Hochschule umzuwandeln. Denn wir haben bereits eine sehr leistungsfähige und differenzierte Hochschullandschaft in Sachsen. Die Berufsakademie hat gegenüber den Hochschulen einen anderen Auftrag. Sowohl Arbeitgeber als auch Studienbewerber wissen, was sie von jedem Segment erwarten können. Jede Änderung hätte Unsicherheiten gebracht und Fehlorientierungen provoziert. Die Berufsakademie ist auch ohne Umwandlung in eine Duale Hochschule gut und leistungsfähig. Ich bin überzeugt, dass sie mit dieser Novelle noch besser wird.“, erklärt Ministerin Stange die Entscheidung.
 


Tags: Duale Hochschule, Berufsakademie, Sachsen, Staatliche Studienakademie, Dresden, Wissenschaftsrat, Novellierung, Berufsakademie-Gesetz, Hochschullandschaft
Quelle: https://bildungsklick.de/; Foto: Uwe Muehle / pixelio.de
Autor: Dennis Prumbaum

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