Neues aus der Welt der dualen Studiengänge
Flüchtlingen Zugang zu Hochschulen ermöglichen
28.09.15Bundesbildungsministerium will unterstützen
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat angekündigt, dass qualifizierten Flüchtlingen in Deutschland der Zugang zum Studium erleichtert werden soll. Mehr als 30 Prozent der betroffenen Menschen haben in ihrer Heimat eine Hochschule oder ein Gymnasium besucht. Ihnen soll geholfen werden, indem sie beispielsweise die nötigen Dokumente nachreichen, oder Tests im Lauf des Studiums absolvieren können.
Schnupperstudium in Baden-Württemberg
24.09.15DHBW Heidenheim und Hochschule Aalen laden ein
Vom 2. bis zum 6. November werden an den Hochschulen in Heidenheim und Aalen die Campus Days stattfinden. Während der Woche in den Herbstferien hast Du die Möglichkeit, an verschiedenen Vorlesungen teilzunehmen. Welche Studiengänge dort vorgestellt werden, erfährst Du auf den Seiten der Hochschulen.
Neuer EUFH-Standort
21.09.15Campus in Aachen öffnet am 1. Oktober
Nächste Woche Donnerstag eröffnet die Europäische Fachhochschule (EUFH) ihren neuen Standort im Aachener Kapuzinergraben. Zum Start werden die ersten zehn dual Studierenden im Bereich General Management begrüßt. Nach den Standorten in Brühl, Neuss, Rostock und Köln ist dies nun der fünfte Ableger der Europäischen Fachhochschule.
Sparkasse spendet für dualen Studiengang
18.09.15Indirekte Flüchtlingshilfe
Der duale Bachelor Studiengang „Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Armut und Flüchtlingsmigration aus Süd-Osteuropa“, der von der FH Dortmund und den Dortmunder Wohlfahrtsverbänden angeboten wird, wird von der Sparkasse mit 18.000 Euro unterstützt. Zu den Verbänden gehören die AWo, die Caritas sowie das Diakonische Werk.
Kein Kindergeld während Studium nach Ausbildung
17.09.15Finanzgericht: Erstausbildung mit Berufsabschluss beendet
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die Erstausbildung beendet. Selbst wenn ein anschließendes Studium fest in die persönliche Berufsplanung integriert ist, besteht hier kein Anrecht auf das Kindergeld mehr. So entschied das Finanzgericht kürzlich in einem Fall, in dem eine junge Frau nach Ihrer Ausbildung 30 Stunden pro Woche arbeitete und parallel ein berufsbegleitendes Studium antrat.