Flächentarifvertrag für dual Studierende

Einheitliche Vergütungen in Niedersachsen

Die IG Metall hat für das Tarifgebiet Niedersachsen einen Flächentarifvertrag abgeschlossen, der dual Studierenden aus der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie einheitliche und faire Rahmenbedingungen für ihr Studium garantiert. Der ab Juni in Kraft tretende Vertrag regelt die Vergütung sowie die Entlastung bei den Ausbildungskosten und einen einheitlichen Urlaubsanspruch.

 

Der Tarifvertrag betrifft alle dual Studierende, die in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie tätig sind. Sie profitieren ab kommendem Monat von branchenübergreifend verbindlichen und kalkulierbaren Rahmenbedingungen für ihr Studium. Besonders die Vergütung, aber auch andere Ansprüche an den Arbeitgeber sind in dem Vertrag konkret geregelt. Dies ist leider bislang noch in den wenigsten Branchen üblich. Meistens werden zwischen den Studierenden und Unternehmen individuelle Verträge geschlossen, die von den Firmen mehr oder weniger frei gestaltet werden können. „Die individuellen Verträge regeln Punkte wie Vergütungshöhe, Urlaubstage, Sonderzahlungen oder die Übernahme von Studiengebühren und -beiträgen sehr unterschiedlich oder gar nicht“, sagt David Rösler von der IG Metall in Braunschweig.
 
Genau diese Aspekte werden durch die Tarifvereinbarungen fixiert. Die Studierenden werden zukünftig das für den Ausbildungsberuf in den Tariftabellen festgelegte Gehalt bekommen. Wenn die Ausbildung im Zuge des dualen Studiums beendet ist, bekommen die Studierenden die Vergütung für das 4. Ausbildungsjahr gezahlt. Außerdem werden auch die Studienbeiträge und -gebühren vom Unternehmen in voller Höhe übernommen. In Einzelfällen werden auch die Fahrt- und Ausbildungskosten bezuschusst.
 
Aber auch neben den finanziellen Aspekten sind wichtige Details durch den Vertrag fixiert. So bekommen Absolventen nach erfolgreichem Abschluss entweder einen unbefristeten, oder mindestens einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag angeboten. Außerdem stehen den Studierenden für jeden Monat der Praxisphase im Unternehmen zweieinhalb Urlaubstage zu.
 
Bis der Gesetzgeber dual Studierende mit ins Berufsbildungsgesetz aufnimmt und ihren arbeitsrechtlichen Status festlegt, muss die IG Metall mit allen Branchen oder Unternehmen einzeln verhandeln. "Unser Ziel ist es aber, verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen für alle dual Studierenden zu sichern - nicht nur in einzelnen Betrieben, sondern flächendeckend, so wie es uns nun in der Holz- und Kunststoffindustrie in Niedersachsen gelungen ist", erklärt Rösler.
 


Tags: duales studium, Gehalt, dual Studierende, Niedersachsen, Tarifvertrag, IG Metall, Verhandlungen, Flächentarifvertrag, Vergütung
Quelle: https://www.igmetall.de; Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Autor: Dennis Prumbaum

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