Im Trend
Es soll hochhinaus gehen
Viele junge Menschen stehen bereits früh in ihrem Leben vor einer schwerwiegenden Entscheidung. Welche bis weit in die Zukunft Auswirkungen hat.
Bin ich eher der Typ von Mensch der Studieren sollte? Oder aber doch lieber eine solide Berufsausbildung starten?
Zum Glück gibt es ein duales Studium für solche Abiturienten die einfach beides machen wollen: Studieren und in einem Ausbildungsbetrieb praktisch arbeiten. Einfach perfekt.
Die Möglichkeiten: Mit oder ohne Ausbildung
Die Studiengänge werden in Zusammenarbeit von Großkonzernen aber auch mittelständischen Unternehmen mit Hochschulen angeboten. Für Abiturienten und teilweise auch für Fachabiturienten gibt es zwei verschiedene Typen von dualen Studiengängen:
• Beim ausbildungsintegrierenden Studium absolvieren die Teilnehmer das Studium und eine Berufsausbildung in einem Unternehmen parallel. Sie legen eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf ab und absolvieren nach sechs bis sieben Semestern einen Hochschulabschluss, meist den Bachelor.
• Beim praxisintegrierten dualen Studium absolvieren die Teilnehmer längere Praxisphasen in einem Unternehmen oder arbeiten dort in Teilzeit. Sie durchlaufen aber keine Berufsausbildung und beenden ihr Studium mit dem Hochschulabschluss, meist mit dem Bachelor.
An dieser Stelle kommt es zu einer Vertragsschließung. Für viele Schüler einer der ersten Verträge überhaupt in ihrem Leben. Wir raten jedem dualen Studenten sich den Vertrag mit seinen Eltern, oder einem anderen Erwachsenen mit Lebenserfahrung genauer in Augenschein zu nehmen. Es sollte auf die Art und Dauer, die Vergütung, der Urlaubsanspruch und andere Leistungen des Unternehmens geachtet werden. Vor allem aber auf Klauseln wie die Weiterbeschäftigung der Absolventen nach Ende ihres Studiums.
Als kleine Notiz am Rand: Juristisch gesehen dürfen bei ausbildungsintegrierten Studiengängen in der Phase der Grundausbildung, also in den ersten eineinhalb Jahren, keine Absprachen über die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss getroffen werden. Das verbietet §12 des Berufsbildungsgesetzes. Juristisch gesehen dürfen bei ausbildungsintegrierten Studiengängen in der Phase der Grundausbildung, also in den ersten eineinhalb Jahren, keine Absprachen über die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss getroffen werden. Das verbietet §12 des Berufsbildungsgesetzes.
„Ich-Bleibe-Absprache"
Um dennoch Verhandlungsspielraum zu haben, sichern Unternehmen den Teilnehmern dieser Studiengängen beispielsweise die Zahlung der Studiengebühren in der Grundausbildung zu, lassen aber die Finanzierung für die Zeit danach offen. So können sie später neu verhandeln und dann auch eine „Ich-Bleibe-Absprache“ nach Abschluss des Studiums mit der Zahlung der Studiengebühr verknüpfen.
Anders ist die Gesetzeslage bei praxisintegrierten Studeingängen. Hier ist eine „Bleibe-Absprache“ von Anfang an zulässig und üblich. Allerdings muss die vereinbarte Dauer in angemessenem Verhältnis zur Höhe der gezahlten Leistungen stehen. Üblich ist, dass Studenten sich für zwei bis zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Studiums vertraglich an ihr Ausbildungsunternehmen binden.
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Autor: Steffen Böttger
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