Bafög auch für Teilzeit-Studierende
Große Koalition will Bildung fördern
Profitieren sollen von den Änderungen nicht nur Studierende, sondern auch Azubis, Teilzeit-Studierende oder angehende Meister. So sollen einerseits die Fördersumme und die Elternfreibeträge steigen, andererseits will die Bundesregierung außerdem den Wohnzuschlag anheben. Unterm Strich würden junge Menschen, die ihre erste Ausbildung absolvieren, also mehr Geld vom Staat bekommen, wenn sie förderberechtigt sind. Außerdem sollen dann auch Studierende, die ein Teilzeitstudium absolvieren, ein Recht auf Bafög haben. Wenn Ihr also zum Beispiel ein Studium parallel zu einer halben Stelle antretet, könnt Ihr die Gehaltseinbußen, die durch den geringeren Arbeitsumfang entstehen, mit dem Bafög wieder ausgleichen.
Neben Voll- und Teilzeit-Studierenden können auch Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen einen Bafög-Anspruch geltend machen. Gefördert wird auch der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Wenn Ihr eine schulische Ausbildung absolviert, könnt Ihr dann einen Antrag auf die Bafög-Förderung stellen, solange Ihr bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre seid.
Speziell für die Weiterbildung im Handwerk gibt es eine eigene finanzielle Förderung: das Meister-Bafög. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die der Staat während der Weiterbildung monatlich zahlt. 30,5 Prozent der Förderung gibt der Staat dabei als Zuschuss, die restlichen 69,5 Prozent bekommen Meisterschüler als günstiges Darlehen.
Wenn Ihr mehr über den ersten Entwurf des Koalitionsvertrages erfahren sollt, könnt Ihr Euch den Artikel bei Spiegel Online oder der Deutschen Handwerks Zeitung durchlesen.
Tags: Förderung, Studierende, Handwerk, Azubi, Gehalt, Meister, SPD, CDU, Bafög, Teilzeitstudium, Koalitionsvertrag, Elternfreibeträge, Wohnzuschlag, Staat, Weiterbildung
Autor: Dennis Prumbaum
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