Bafög-Sätze steigen
Reform tritt ab heute in Kraft
Bei der Erhöhung handelt es sich um die erste Anpassung der Bafög-Sätze seit sechs Jahren. Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt ab sofort bei 735,- Euro monatlich, was einer Steigerung von 9,7 Prozent entspricht. Um sieben Prozent erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern. So können etwa 110.000 Studierende und Schüler mehr Bafög erhalten. Bafög-Empfänger können zudem künftig dauerhaft einen Minijob mit bis zu 450 Euro monatlich ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre Bafög-Leistungen angerechnet wird. Eine Tabelle mit allen neuen Sätzen findest Du auf der Webseite des Deutschen Studentenwerkes.
Meister-Bafög wird Aufstiegs-Bafög
Ebenfalls ausgebaut wurde die Ausbildungsförderung für Handwerker und Fachkräfte. Die deutlichen Verbesserungen beim Meister-Bafög, das ab sofort „Aufstiegs-Bafög“ heißt, beinhalten erhöhte Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie den sogenannten Erfolgsbonus. Zusammengefasst steigen die Unterhaltsbeiträge für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat, für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Damit sollen mehr Anreize für eine berufliche Weiterbildung geschaffen werden.
Tags: Förderung, Handwerk, Berufsausbildung, Bafög, Reform, Aus- und Weiterbildung, August 2016, Meister-Bafög, Aufstiegs-Bafög, Deutsches Studentenwerk
Autor: Dennis Prumbaum
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